Wird für eine Festgeldanlage die Abgeltungssteuer verlangt?

Ja und Nein. Auf alle Zinserträge ist seit dem 01. Januar 2009 die Abgeltungssteuer in Höhe von 25 Prozent, zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer an das Finanzamt abzuführen. Das zuständige Kreditinstitut übernimmt dies automatisch und leitet es an das zuständige Finanzamt weiter.
Allerdings hat nicht jeder diese Steuer zu zahlen. Eine Ausnahme wird hierbei für Steuerzahler gemacht, welche jährlich mit ihrem Verdienst unter dem Grundfreibetrag von 7.834 Euro bleiben. Sie haben im Voraus die Abgeltungssteuer zu bezahlen, dürfen sie sich jedoch am Ende des Jahres mit der Jahressteuererklärung zurück erstatten lassen.
Neben dieser Ausnahme gibt es zudem spezielle Regelungen für Alleinstehende und Ehepartner. Letztere dürfen bis maximal 1602 Euro steuerfrei Zinsen erhalten, während Alleinstehenden eine steuerfreie Zinsgutschrift bis zu 801 Euro zusteht. Ist der Anleger beispielsweise verheiratet und hat einen Zinsertrag von 1200 Euro, kann er diesen frei von einer Steuerlast einbehalten.

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