Welches Risiko steckt hinter einem Festgeldkonto bei Insolvenz?

Die Festgeldanlage ist für den Anleger in der Regel fast risikofrei. Das Kursrisiko wie es im Wertpapierhandel vorliegt gibt es hier nicht. Zudem ist das Vermögen wie man es bei anderen Sparanlageformen kennt, über verschiedene Institutionen gegen eine mögliche Insolvenz abgesichert. Dies ist wie folgt geregelt:

  • Banken innerhalb der EU mit Hauptsitz in Deutschland sind über eine Absicherung der Geldanlagen ihrer Kunden nach EU-Gesetz über die nationale Entschädigungseinrichtung verpflichtet.
  • Seit dem 1. August 1998 besteht in Deutschland die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken.
  • Einlagen von Bausparkassen und privater Banken mit deutschem Sitz sind bis maximal 20.000 Euro pro Anleger geschützt.
  • Banken mit Mitgliedschaft im freiwilligen Einlagensicherungsfonds können Einlagen ihrer Kunden in Millionenhöhe absichern.
  • Einlagenschutz sollte vor Vertragsabschluss stets geprüft werden und das gesamte Kapital umfassen.

Je nach EU-Land richtet sich der Einlagenschutz der Banken nach den jeweiligen nationalen Vorgaben. Wurde beispielsweise eine Festgeldanlage bei einer in Frankreich sitzenden Bank abgeschlossen erhält der Anleger einen 100-prozentigen Schutz seiner Anlage, maximal jedoch einen Entschädigungsbetrag von 70.000 Euro. Auch in Ländern außerhalb der EU gibt es ähnliche Regelungen.

Fragen zu Sicherheit & Risiko bei einer Festgeldanlage