Sollte ein Freistellungsauftrag für die erwirtschafteten Zinsen eingereicht werden?
Ja. Ein Freistellungsauftrag ist für jeden Geldanleger sehr wichtig geworden. Jeder Anleger hat die Möglichkeit seinem Finanzamt die Anweisung zu geben, erwirtschaftete Zinsen von dem bevorstehenden Steuerabzug freizustellen. Einzelpersonen sparen sich so bis zu 801 Euro im Jahr, bei Ehepaaren sind es bis zu 1602 Euro. Sollte es der Steuerzahler verpasst haben einen Freistellungsauftrag einzureichen führt das zuständige Kreditinstitut die Abgeltungssteuer in Höhe von 25 Prozent, den Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls die Kirchensteuer an das Finanzamt ab. In der Regel kann sich der Anleger das Formular für die Beantragung des Freistellungsauftrages bei seiner Bank online herunterladen oder per Post zustellen lassen. Die Änderung oder die Einrichtung erfolgt stets kostenlos.
Sonstige Fragen
- Wird für eine Festgeldanlage die Abgeltungssteuer verlangt?
- Gibt es für ein Festgeldkonto auch Kontoführungsgebühren?
- Werden Kontoauszüge per Post zugestellt?
- Wofür wird ein Referenzkonto benötigt?
- Erhält man zum Festgeldkonto auch eine Geldkarte?
- Sollte ein Freistellungsauftrag für die erwirtschafteten Zinsen eingereicht werden?
- In welchem Zeitraum werden Kontoauszüge zugeschickt?
- Ist eine vorzeitige Kündigung der Festgeldanlage möglich?
- Kann jederzeit flexibel auf das Festgeld zugegriffen werden?
